Ambulante Hilfe Zuhause

für Senioren, kranke Menschen und pflegende Angehörige

Unsere Leistungen

 

Im Rahmen der Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI bieten wir ein breites Spektrum an unterstützenden Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen abgestimmt sind:


  • Gedächtnistraining zur Förderung kognitiver Fähigkeiten
  • Alltagshilfe: Unterstützung beim Erkennen und angemessenen Reagieren in alltäglichen Situationen
  • Förderung sozialer Kontakte: Motivation zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Aktivierende und entspannende Beschäftigungen zur Erhaltung von Motorik und Sozialkompetenz
  • Gespräche und Unterhaltung zur Anregung und Aktivierung
  • Emotionale Zuwendung zur Stärkung der psychischen Stabilität und zur Vermeidung von Isolation
  • Individuelle Beschäftigungsangebote je nach Interesse – z. B. Singen, Basteln, Kochen oder Backen
  • Strukturierung des Alltags: Unterstützung bei der Tagesplanung und -gestaltung
  • Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
  • Hilfe beim Lesen von Zeitungen und Büchern – auf Wunsch auch Vorlesen
  • Begleitung beim Einkaufen sowie Unterstützung bei der Organisation
  • Gedächtnisarbeit: gezieltes Training des Langzeitgedächtnisses
  • Teilnahme an kulturellen  und sozialen Veranstaltungen
  • Unterstützung im Haushalt, z. B. bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen
  • Verlässliche Vertretung bei kurzfristigem Ausfall pflegender Angehöriger
  • Begleitung zu Arztterminen und Therapien

Zusätzliches: Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI


Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld nach § 37 SGB XI beziehen und ausschließlich durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen versorgt werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsbesuche dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege und der Unterstützung pflegender Angehöriger.
Wir führen diese Beratungseinsätze kompetent, einfühlsam und gesetzeskonform durch. Dabei erhalten Sie und Ihre Angehörigen praxisnahe Tipps zur Pflege, Hinweise auf Entlastungsangebote sowie Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung.
Turnus der Beratung:
Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate


Die Kosten für diese Beratungsbesuche übernimmt die Pflegekasse direkt.
📞 Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihren Beratungseinsatz – wir sind im gesamten Saarland für Sie da.